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Haushalt

Seit dem Jahr 2009 verabschiedet der Mainzer Stadtrat den städtischen Haushalt nicht mehr im kameralen, sondern im kaufmännischen Rechnungswesen, der sogenannten Doppik. Grundlage hierfür ist das „Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik“ aus dem Jahr 2006, das die Einführung der Kommunalen Doppik verbindlich ab dem Haushaltsjahr 2007 bis 2009 für die rheinland-pfälzischen Kommunen vorschreibt.

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2023 bis 2024

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2021 bis 2022

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2019 bis 2020

In der Sitzung des Stadtrates vom 12. September 2018 hat Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2019 und 2020 eingebracht.

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2017 bis 2018

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2015 bis 2016

In der Sitzung des Stadtrates vom 1. Oktober 2014 hat Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2015 und 2016 eingebracht. Im Unterschied zum Planansatz aus dem Doppelhaushalt 2013 - 2014 schließt der vorgelegte Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt jeweils mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 39 Mio. Euro ab. Der Jahresfehlbetrag liegt somit 43% unter dem Planansatz des letzten Doppelhaushaltes.

Den Gesamtaufwendungen in Höhe von 604,7 Millionen Euro stehen Erträge in Höhe von 568,1 Millionen Euro gegenüber. Das Investitionsvolumen beträgt 118,3 Millionen Euro und umfasst überwiegend den Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sowie die Stadtentwicklung.

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite die notwendigen Informationen zum Haushalt geben. Nähere Informationen zum Doppelhaushalt können Sie auch der unten zur Verfügung gestellten Haushaltsrede des Finanzdezernenten entnehmen. Des Weiteren steht Ihnen der Haushaltsplan und Anlagen zum Download zur Verfügung.

Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2013 bis 2014

In der Sitzung des Stadtrates vom 5. September 2012 hat Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck den Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2013 und 2014 eingebracht. Im Unterschied zum Planansatz aus dem Doppelhaushalt 2011 - 2012 schließt der vorgelegte Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt jeweils mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 62 Millionen Euro ab. Der Jahresfehlbetrag liegt somit 31 Prozent unter dem Planansatz des letzten Haushaltsplanes. Die positive Entwicklung wurde zum einen durch Faktoren, wie die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund sowie die positiven Tendenzen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erreicht, aber auch durch interne Steuerungsprozesse und die Ausschüttungen der stadtnahen Gesellschaften.

Gleichwohl wird das Ergebnis noch durch die noch nicht vorliegenden Orientierungsdaten des Landes zu den Schlüsselzuweisungen und der Finanzausgleichsumlage sowie durch die Ergebnisse der Neuregelung des Landesfinanzausgleiches korrigiert. Ebenso sind die Auswirkungen auf den Haushalt, die sich aufgrund der geplanten Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes ergeben, noch nicht berücksichtigt. Auch diese können das Ergebnis noch maßgeblich beeinflussen.

Gleichwohl wird das Ergebnis noch durch die noch nicht vorliegenden Orientierungsdaten des Landes zu den Schlüsselzuweisungen und der Finanzausgleichsumlage sowie durch die Ergebnisse der Neuregelung des Landesfinanzausgleiches korrigiert. Ebenso sind die Auswirkungen auf den Haushalt, die sich aufgrund der geplanten Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes ergeben, noch nicht berücksichtigt. Auch diese können das Ergebnis noch maßgeblich beeinflussen.

In seiner Sitzung vom 20. November 2012 hat der Stadtrat den Doppelhaushalt in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung verabschiedet. Die vom Stadtrat am 20. November 2012 beschlossenen Haushaltssatzung für die Jahre 2013 - 2014 wurde von der ADD Trier im Februar 2013 mit Auflagen genehmigt.

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite die notwendigen Informationen zum Haushalt geben. Nähere Informationen zum Doppelhaushalt können Sie auch der unten zur Verfügung gestellten Haushaltsrede des Finanzdezernenten entnehmen. Des Weiteren steht Ihnen der Haushaltsplan sowie die Nachtragshaushalte am Ende zum Download zur Verfügung.