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Finanzcontrollingbericht der Landeshauptstadt Mainz

Um der Berichtspflicht nach § 21 Abs. 1 GemHVO nachzukommen, wurde dem Finanzausschuss im Dezember 2011 ein Verfahren vorgestellt, mit dem ab dem Haushaltsjahr 2012 unterjährig über ein ampelgestütztes kommentierbares Finanzberichtswesen über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes und einer Jahresprognose berichtet werden soll. Der zukünftigen Finanzberichtserstattung wurde zugestimmt und die jährlichen Berichtsstichtage auf den 30. April und den 30. September festgelegt.

Der Finanzcontrollingbericht wurde auf der Grundlage eines im Finanzausschuss vorgestellten Musterberichtes erstellt. Er dient der Darstellung der durch den Haushaltsplan vorgegebenen Ziele der Haushaltsausführung und der hier zu erwartenden Abweichungen zu den einzelnen Haushaltsansätzen im laufenden Haushaltsjahr. Bei den angeführten Prognosewerten zum 31. Dezember handelt es sich um die Einschätzung der Verwaltung zum Stichtag 30. April mit welchen Ergebnissen zum Ende des Haushaltsjahres gerechnet wird. Sie beruhen auf allen in den Ämtern derzeit erkennbaren und verfügbaren Informationen, Fakten und Erwartungen.

Da zukunftsgerichtete Aussagen naturgemäß mit Ungewissheiten behaftet sind oder zugrunde gelegte Annahmen nicht oder abweichend eintreffen können, besteht die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Ergebnisse bis zum Jahresende von den Prognosen abweichen können. Unten können Sie die Controllingberichte herunterladen.