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Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung!

Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten:

  • von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Mainzer Umweltzone am 1. Februar 2013 zugelassen worden sind
  • von Touristen
  • zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn / Arbeitsende zu Zeiten, in denen kein Öffentlicher Personennahverkehr angeboten wird)
  • zu Einkaufs- oder Besuchszwecken
  • zum Transport von Kindern zur Kita, Schule oder ähnlichem
  • zum Besuch von Abendschulen, Universität oder ähnlichem
  • von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).