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Beschwerdestelle für Finther Fluglärm

Immer wieder gehen Fluglärmbeschwerden und Anfragen zum Flugbetrieb des Landeplatzes Finthen in der Mainzer Stadtverwaltung ein. Um kurze Verfahrenswege zu erreichen, bittet Umweltdezernent Wolfgang Reichel darum, Beschwerden direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.
Die Luftaufsicht für den Finther Verkehrslandeplatz hat der Landesbetrieb für Mobilität - Referat Luftverkehr, 55483 Hahn Flughafen (Telefonzentrale: 06543/50 88 01).

Damit der Flugzeughalter festgestellt und überprüft werden kann, ob ein Verstoß gegen das Luftfahrtrecht gegeben ist, sind folgende Angaben hilfreich:

  • Der Grund der Beschwerde
  • Tag und Uhrzeit des Vorfalls
  • Die Kennung des Flugzeugs; wenn diese Angabe nicht möglich ist, kann eine Beschreibung des Flugzeugs und der Flugroute (z. B. Farbe, 1- oder 2-motorig, wie ist es geflogen) helfen, den Piloten festzustellen

Umweltdezernent Wolfgang Reichel, dessen Dezernat auch für Fluglärmbeschwerden zuständig ist: "Wir helfen natürlich jedem Bürger weiter so gut wir können und leiten Beschwerden, die uns erreichen an die zuständige Luftaufsicht weiter. Wirkungsvoller ist es aber, wenn sich die Betroffenen selbst dort melden."

(red/bia)

Pressemeldung der Landeshauptstadt Mainz vom 2.11.2007

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